Kündigung wegen Druck; Druckkündigung

Kündigung wegen Druck der Belegschaft auf den Arbeitgeber möglich?

Die hier in Rede stehende Belegschaft eines Arbeitgebers weigerte sich, weiter für ihn zu arbeiten, wenn er nicht das Arbeitsverhältnis mit einem bestimmten Arbeitnehmer durch Kündigung beenden würde.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger hatte sich ausserhalb der Arbeitszeit wegen Kindesmissbrauchs strafbar gemacht. Der Arbeitgeber sprach daraufhin die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus. Im Zuge dessen sprach er dann eine weitere Kündigung aus, weil die Mitarbeiter eine Zusammenarbeit mit dem Kläger aufgrund des Sachverhalts abgelehnt hatten.

Das zuständige Arbeitsgericht entschied damals, dass die Kündigungen unwirksam sind.

Entsprechend forderte der Kläger den Arbeitgeber dazu auf, ihn wieder zu beschäftigen.

Er erschien dann also wieder zur Arbeit, was zur Folge hatte, dass die anderen Mitarbeiter sich daraufhin weigerten, weiter zu arbeiten, bis der Kläger das Betriebsgelände verlassen würde. Sie legten die Arbeit nieder.

Im Folgenden kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger erneut.

Dagegen erhob der Kläger wieder Kündigungsschutzklage.

Nachdem das örtliche Arbeitsgericht und auch das Landesarbeitsgericht Bremen über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden hatten, musste nun das Bundesarbeitsgericht über den Streit entscheiden.

Das Bundesarbeitsgericht kam zu dem Schluß, dass die Kündigung des Arbeitgebers auch diesmal wieder unwirksam war.

Grund hierfür war, dass an die Begründung einer sogenannten Druckkündigung, die ausgesprochen wird, weil die Belegschaft sich weigert, weiter zu arbeiten, besonders strengen Anforderungen zu stellen sind:

Diese sind

  1. Der Arbeitgeber muss sich zunächst schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer stellen und alles Zumutbare versuchen, um die Belegschaft von ihrer Drohung abzubringen.
  2. Nur wenn trotz der daraufhin angestellten Bemühungen des Arbeitgebers die Verwirklichung der Drohung in Aussicht gestellt wird und dem Arbeitgeber dadurch schwere wirtschaftliche Nachteile drohen, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.

Eine Kündigung muss dann jedoch das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel sein, um die Schäden einer Arbeitsniederlegung abzuwenden.

Hier kam das Bundesarbeitsgericht zu der Entscheidung, dass sich der Arbeitgeber im konkreten Fall nicht in aussreichendem Maße bemüht hatte, den von der Belegschaft ausgeübten Druck abzuwenden.

Es entschied also, dass der Ausspruch der Kündigung hier nicht das richtige Mittel war, um den Druck abzuwenden. Der Arbeitgeber hatte nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um hier eine Kündigung entbehrlich zu machen.

Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Anforderungen an eine sogenannte Druckkündigung hoch sind.

Hierzu Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.12.2016, Az. 2 AZR 431 / 15

 

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Kündigung -plötzlich krank

 

Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht 13. Dezember 2023 – 5 AZR 137/23 – ein Urteil ausgesprochen:

Der klagende Arbeitnehmer war bei der beklagten Arbeitgeberin seit März 2021 als Helfer beschäftigt. Am 3. Mai 2022 ging dem Arbeitnehmer die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu. Gemäß der Kündigung sollte das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31. Mai 20022 enden.

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Inhalt Arbeitsvertrag

Neues zum Inhalt eines Arbeitsvertrages

Seit August 2022 sind die gesetzlichen Anforderungen, die an den Inhalt des Arbeitsvertrages gestellt werden, deutlich verschärft worden. Dies ergibt sich aus der Novellierung des Nachweisgesetzes:

 

 

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Versetzung rechtmäßig?

Wenn die Versetzung eines Arbeitnehmers geplant ist, gibt es einiges zu beachten:

Für die Wirksamkeit einer Versetzung ist entscheidend, ob die Weisung des Arbeitgebers unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls erfolgt ist und billigem Ermessen entspricht.

 

 

 

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Kündigung wegen Erkrankung

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann entweder auf

betriebsbedingte

personenbedingte

verhaltensbedingte

Gründe gestützt werden.

In diesem Artilkel geht es um personenbedingte Gründe für eine Kündigung.

Der bekannteste Fall ist die Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen.

 

 

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Betriebsbedingte Kündigung

Die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht ausreichend darzulegen, bedeutet einen erheblichen Arbeitsaufwand.

Nach §  1 II 1 ist eine ordentliche Kündigung auch sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist.

Nach zutreffender Auffassung muss für den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten allein auf eine unternehmerische Entscheidung abgestellt werden.

 

 

 

 

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Ausspruch einer wirksamen Kündigung

Wirksamkeit der Kündigung?

Wenn Sie planen, eine Kündigung auszusprechen, soll diese einer gerichtlichen Überprüfung natürlich standhalten.

Nach Erhalt der Kündigung hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, sich gegen diese mittels einer Klage zu wehren. Wenn in den drei Wochen nach Erhalt der Kündigung keine Klage erhoben haben, ist es nicht mehr relevant, ob die Kündigung wegen Formfehlern angreifbar ist. Die Kündigung ist dann so oder so wirksam.

(Die einzige Möglichkeit, sich dann noch gegen die Kündigung zu wehren, könnte dann eine Kündigungsschutzklage verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sein. Das dieser Antrag Erfolg hat, ist jedoch nur in Ausnahmefällen realistisch.)

Wenn die Drei-Wochenfrist aber noch nicht abgelaufen ist, stellt sich unter anderem die Frage, ob die Kündigung wegen Formfehlern oder wegen „materieller Gründe“ unwirksam ist.

 

 

 

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Frist für Kündigung nicht eingehalten

Was tun, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde?

Wenn das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet wird, dann gibt es mehrere Möglichkeiten:

Das Arbeitsverhältnis kann durch Kündigung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet werden.

Es kann das Arbeitsverhältnis fristlos oder fristgerecht gekündigt werden. Denkbar ist auch, es wird mit einer Frist gekündigt,  die entsprechende Frist hält aber nicht die tatsächlich geltende Beendigungsfrist ein.

 

 

 

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Kündigung Arbeitsvertrag

 

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, ist für den Arbeitnehmer Eile geboten: Er hat nur drei Wochen Zeit, sich gegen diese Kündigung zur Wehr zu setzen.

In diesen drei Wochen muss der Arbeitnehmer gegen den richtigen Arbeitgeber Kündigungsschutzklage erheben. Es kann manchmal gar nicht so leicht sein, dies herauszufinden. Wird die Klage gegen den falschen Arbeitgeber eingelegt, ist die dreiwöchige Frist womöglich abgelaufen, bevor man den Fehler bemerkt.

Auf die Einhaltung der Drei-Wochen-Frist ist für den Arbeitnehmer also höchstes Augenmerk zu richten.

 

 

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Voraussetzungen Kurzarbeit

Was ist Kurzarbeit?

 

Kurzarbeit ist eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit unter gleichzeitiger Reduzierung des Gehalts.

Wenn der Arbeitgeber unter Produktions- oder Auftragsschwankungen leidet, kann es ihm möglich sein, die Arbeitszeit und die Gehaltszahlung zu reduzieren. Diese Reduzierung der Arbeitszeit ist aber an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen geknüpft und ist nicht immer möglich.

 

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Was bedeutet Zugewinnausgleich?

Einiges Wissenswertes zum Zugewinnausgleich:

 

Wenn die Ehepartner sich scheiden lassen und keinen Ehevertrag gschlossen haben, der den Zugewinnausgleich ausschliesst, dann kann bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden, den Zugewinn durchzuführen.

Vorsicht, denn es laufen Fristen, in denen der Zugewinnausgleich überhaupt durchgeführt werden kann!

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Resturlaub bei Kündigung

Wenn das Arbeitsverhältnis wegen Kündigung beendet wurde, es aber noch einen Anspruch auf Urlaub gibt, stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Resturlaub nach der Kündigung?

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Rechtsstreit mit Arbeitgeber

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Rechtsstreit führen, kann das viele Gründe haben. Die häufigsten Gründe für einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber sind Uneinigkeiten über

  • Kündigung fristlos oder fristgerecht
  • Zahlung des Gehalts
  • die Erteilung einer Abmahnung
  • die Vergütung von Überstunden

 

 

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Scheidung der Ehe, Familienrecht

Was ist der Grund für eine Scheidung? Hier gibt es zwei Voraussetzungen, § 1565 BGB:

  • die Lebensgemeinschaft der Ehepartner besteht nicht mehr
  • es kann nicht erwartete werden, dass die Ehepartner die Lebensgemeinschaft wieder herstellen.

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Ehevertrag

  • Was ist eigentlich ein Ehevertrag?

Der Begriff des Ehevertrages wird im rechtlichen Bereich nicht einheitlich gebraucht.

 

 

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Zeugnis im Arbeitsrecht

Das Zeugnis im Arbeitsrecht hat einen ganz bestimmten Aufbau der einzuhalten ist. Daneben gibt es noch unzählige Feinheiten, die zu berücksichtigen sind.

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Zum Aufhebungsvertrag

Verhandeln Sie über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages?

 

Dann stellen sich eine Vielzahl von Fragen. Einige werden hier besprochen.

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Infos zum Aufhebungsvertrag

Wenn Sie planen, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, gibt es eine Vielzahl von Dingen, die von Bedeutung sind.

Einige der relevantesten Punkte werden hier exemplarisch aufgeführt:

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Kündigung wegen Krankheit?

Vgl Urteil Landesarbeitsgericht Hamm vom 13.05.2015 (Az.: 3 Sa 13/15)

 

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung.

Der Kläger war ab dem 25.05.2015 als Leiharbeitnehmer bei der Beklagten beschäftigt.

Es folgte noch in der Probezeit die Kündigung durch die Beklagte.

Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage. Er war der Ansicht, die Kündigung verstoße gegen das Maßregelungsverbot nach § 612 a BGB und sei bereits deshalb unwirksam. Außerdem trägt er vor, die Kündigung sei auch deshalb unwirksam, da der Betriebsrat der Beklagten nicht ordnungsgemäß angehört worden sei.

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Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlen bei der Arbeit

Vgl. Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 05.05.2015 Az.: 7 Sa 641/14

 

Der Kläger arbeitete seit 1990 als Lagerarbeiter bei der Beklagten.

 

Abmahnungen der Beklagten

Im Jahr 2013 begann der Kläger dann immer wieder unentschuldigt der Arbeit fern zu bleiben. Daraufhin sprach die Beklagte immer wieder Abmahnungen gegen ihn aus. Dann führte die Beklagte ein Personalgespräch mit dem Kläger. Anwesend war auch der Betriebsrat.

In dem Gespräch sagte der Kläger, nun habe sich seine Situation verbessert und werde nicht mehr unentschuldigt fehlen.

Bereits einige Tage nach dem Personalgespräch fehlte der Kläger dann aber wieder bei der Arbeit.

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Kündigung im Arbeitsrecht wegen Sitzstreik

Vgl. Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 06.05.2015, 3 Sa 354/14

Vorliegend gab es zwischen der Arbeitnehmerin und ihrer Arbeitgeberin eine erhebliche Auseinandersetzung:

Sachverhalt vor Ausspruch Kündigung

Die Arbeitnehmerin, die seit 1992 bei der Arbeitgeberin beschäftigt war, hatte zuletzt eine Führungsfunktion in der Niederlassung. Seit ihrer Beförderung im Jahr 2014 forderte sie ihren Niederlassungsleiter dazu auf, künftig besser als nach dem geltenden Tarifvertrag vergütet zu werden. Sie forderte nun eine Vergütung als aussertarifliche Angestellte.

 

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Kündigung wegen verfassungsfeindlicher Gesinnung?

Entscheidung des Arbeitsgerichts Mannheim vom 19.05.2015

 

Die Parteien streiten sich vor dem Arbeitsgericht über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.

 

Der Kläger war gemäß dem Arbeitsvertrag als Kindererzieher für die Beklagte tätig. Im vorliegenden Fall arbeitete der Kläger in Vollzeit in einem Kinderhaus. Hierbei betreute er Schulkinder.

 

Dementsprechend war er der Beklagten gegenüber zur politischen Loyalität verpflichtet, die für die Ausübung seines Amtes unentbehrlich war.

Hier hatte die Beklagte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses deshalb ausgesprochen, da sie der Ansicht war, der Kläger habe verfassungsfeindliche Gesinnungen und sei somit nicht in der Lage, seine Arbeit als Kindererzieher funktionsgerecht zu erfüllen.

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fristlose Kündigung im Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung

 

Die Parteien streiten in der zweiten Instanz über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.

Die Klägerin war seit 1998 bei der Beklagten als Altenpflegehelferin beschäftigt. Sie wurde nur in den Nachtschichten eingesetzt.

Grund für die Kündigung

In einer Nachtwache am 22.04.2014 machte die Beklagte dann folgende Entdeckung: Die Klägerin hatte die Betten zweier Patientinnen, die nicht mehr in der Lage waren, ihr Bett zu verlassen, für die Nacht deren Betten so verschoben, dass sie nicht mehr an den Knopf der Notklingel gelangen konnten.

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Recht auf schriftlichen Arbeitsvertrag im Arbeitsrecht

Wenn Sie ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen innerhalb des ersten Monats einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetz, § 2 NachwG.

 

Exemplarisch – und nicht abschliessend – werden hier einige Folgen dargestellt, wenn der Arbeitgeber trotz seiner Verpflichtung einen solchen schriftlichen Arbeitsvertrag nicht mit Ihnen abschliesst.

 

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Arbeitsrecht und Insolvenz des Arbeitgebers

Es wird ein kurzer Auszug aus der Verbindung zwischen Insolvenz und Arbeitsverhältnis gegeben. Dieser Auszug ist keineswegs vollständig.
Wurde gegen den Arbeitgeber das Insolvenzverfahren eröffnet, dann gibt es einen Insolvenzverwalter. Dieser ist die zentrale Person im Insolvenzverfahren. Er ist kein Interessenvertreter einer Gläubigergruppe, so auch nicht der Arbeitnehmer.

Es stellen sich für den Arbeitnehmer dann viele Fragen.

Darf der Insolvenzverwalter mich kündigen? Wer zahlt mein Gehalt?

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Arbeitsrecht: Bezahlung von Überstunden

Die folgenden Ausführungen können nicht auf jeden Fall übertragen werden. Sie erfolgen nur beispielhaft. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten.

Wenn der Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass sein Arbeitgeber geleistete Überstunden nicht vergütet hat, dann kann es unter Umständen schwer werden, diese Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

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Kündigung im Arbeitsrecht wegen Arbeitsverweigerung?

Ein Arbeitgeber hatte einen Arbeitnehmer zunächst in seinen eigenen Büroräumen beschäftigt. Dann wies der Arbeitgeber ihn an, künftig Telearbeit zu leisten. Dies lehnte der Arbeitnehmer ab. Daraufhin sprach die Arbeitgeberin die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus.

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Arbeitsrecht: Kündigung eines Busfahrers

Ein Busfahrer hatte von den Berliner Verkehrsbetrieben, seinem Arbeitgeber, die fristlose Kündigung erhalten. Dagegen hat der Busfahrer Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben. Er wollte sich gegen die Kündigung wehren.

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Elternzeit – Anspruch auf Urlaub?

In einem Verfahren, welches dem Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung vorlag, stritten die Parteien um Urlaub.

Die Klägerin als Arbeitnehmerin der Beklagten befand sich in der Zeit von 1.1.2013 bis 15.12.2015 in Elternzeit. Im Jahr 2016 dann beendete die Klägerin das Arbeitsverhältnis durch Kündigung. Im Folgenden beantragte sie bei der Beklagten, ihr bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses, ihr Urlaub zu gewähren. Dabei machte sie auch Urlaub für den Zeitraum geltend, in dem sie sich in Elternzeit befand (1.1.2013 bis 15.12.2015)…

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