Rechtsstreit mit Arbeitgeber

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Rechtsstreit führen, kann das viele Gründe haben. Die häufigsten Gründe für einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber sind Uneinigkeiten über

  • Kündigung fristlos oder fristgerecht
  • Zahlung des Gehalts
  • die Erteilung einer Abmahnung
  • die Vergütung von Überstunden

Zuständig ist in der Regel das Arbeitgericht und zwar an dem Ort, wo Sie Ihre Arbeit zuletzt verrichtet haben.

 

  • Rechtsstreit wegen Kündigung

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten haben, haben Sie in der Regel nach Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit, gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen. Tun Sie dies nicht und laufen die drei Wochen ab, kann man zwar Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und hoffen, dass man doch noch Erfolg damit hat und sich gegen die Kündigung wehren kann. Dies ist aber ein zusätzliches Hindernis, wenn man sich gegen seine Kündigung wehren will und sollte nicht in Kauf genommen werden. Man sollte sofort gegen die Kündigung vorgehen, wenn man sie nicht akzeptieren will.

Läuft also noch die dreiwöchige Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, unterscheidet man, ob es sich um eine fristlose, ordentliche oder fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung handelt.

Wenn man eine fristlose Kündigung erhalten hat und im Folgenden dann Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass diese gegen Sie erst einmal eine Sperre für Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld von drei Monaten verhängt.

Dies müssen Sie nicht akzeptieren und können gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit fristgerecht Widerspruch einlegen.

Man kann zwar keine einheitliche Aussage dahingehend treffen, dass es sich immer empfiehlt, gegen eine fristlose Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben. Tendenziell wird dies wohl zu empfehlen sein. Die Hürden für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung sind für den Arbeitgeber hoch. Grundsätzlich – aber auch nicht immer – muss er zuvor erst einmal einschlägige Abmahnungen erteilen.

Diese Abmahnungen müssen dann ähnliche Sachverhalte betreffen wie den Kündigungssachverhalt selbst und des Weiteren müssen sie rechtmäßig sein. Der Arbeitgeber macht hier erfahrungsgemäß immer wieder Fehler, so dass eine Überprüfung durchaus sachgerecht sein kann.

Eine ordentliche Kündigung hingegen muss die geltende Kündigungsfrist einhalten. Auch hier ist einiges zu beachten. Gilt § 622 BGB oder etwa ein Tarifvertrag, der andere Fristen enthält? Dies ist nur ein Punkt, den es zu überprüfen gilt.

Generell gibt es eine Vielzahl von Fehlern, die auch große Arbeitgeber immer wieder machen und insoweit ist es sinnvoll, sich einmal mit seinem Anwalt zu besprechen.

Am besten besprechen Sie sich direkt nach Erhalt der Kündigung mit ihm, denn es kann sein, das die Person, die die Kündigung unterschrieben hat, gar nicht dazu legitimiert ist. Alternativ hierzu hat sie vielleicht auch nicht ihr Recht zur Kündigung mit dem Kündigungsausspruch (!) nachgewiesen.

Gegen einen solchen formellen Fehler kann man sich nur unverzüglich – in der Regel innerhalb einer Woche – wehren. Ein späterer Einwand kann verspätet sein.

 

  • Rechtsstreit weil Arbeitgeber Gehalt nicht zahlt

Zahlt der Arbeitgeber nicht fristgerecht Ihr  Gehalt, ist Vorsicht geboten: In vielen Arbeitsverträgen gelten „Ausschlussklauseln“. Meistens befinden sich diese am Ende Ihres Vertrages. Danach müssen fällige Ansprüche innerhalb einer Frist (zum Beispiel innerhalb von drei oder sechs Monaten) schriftlich geltend gemacht werden. Macht man sie erst später geltend, können sie verfallen.

Solche Ausschlussklauseln können sich aber auch in einem Tarifvertrag befinden.

Es gibt einstufige und zweistufige Ausschlussklauseln. Nicht alle dieser Klauseln sind wirksam. Man sollte dies im Fall, das man ein Problem mit ihnen hat, unverzüglich mit einem Anwalt besprechen.

 

  • Rechtsstreit wegen einer Abmahnung

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten haben, kann es auch Sinn machen, sich dagegen zu wehren. Abmahnungen können aus formalen und auch aus inhaltlichen Gründen unwirksam sein. Problematisch ist es, wenn Sie Ihren Arbeitgeber auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte verklagen. Das Arbeitsverhältnis ist dann vermutlich sehr belastet.

 

  • Rechtsstreit wegen Überstunden

Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber über nicht gezahlte Überstunden streiten. Ihre Karten können bei einem Rechtsstreit eher schlecht sein. Wenn Sie allerdings ein Zeitkonto führen, wird dies schon deutlich leichter. Hierzu wird auf den folgenden Blogbeitrag verwiesen.

Meine Kanzlei befindet sich in Wiesbaden und ich freue mich, Sie zu beraten