Ehevertrag

  • Was ist eigentlich ein Ehevertrag?

Der Begriff des Ehevertrages wird im rechtlichen Bereich nicht einheitlich gebraucht.

Umgangssprachlich kann man den Begriff wie folgt umschreiben: Ein Ehevertrag ist eine familienrechtlich, auf die Ehe bezogene Vereinbarung, die die Rechtswirkung wie die der Ehe, das eheliche Güterrecht sowie Folgen einer eventuellen Scheidung regelt. Auch erbrechtliche Regelungen werden hier immer wieder integriert.

Ein Ehevertrag kann dabei nicht nur vor der Ehe geschlossen werden. Auch während der Zeit der Ehe kann eine solche Vereinbarung getroffen werden.

  • Warum ist ein Notar erforderlich?

Da viele Punkte eines Ehevertrages nur wirksam sind, wenn sie notariell beurkundet werden, ist häufig der Gang zu einem Notar notwendig, um einen Ehevertrag abzuschliessen. Es gibt aber auch Punkte, die geregelt werden können, ohne das dies notariell beurkundet werden muss. Das ist unterschiedlich und kommt auf den Regelungsgegenstand an.

  • Wieso soll ich erst zu einem Rechtsanwalt gehen?

Der Notar muss ja wissen, was die Eheleute regeln möchten. Nur so kann er eine Urkunde vorbereiten, die das regelt, was die Partner regeln möchten. Und um sich darüber klar zu werden, was man vereinbaren möchte, kann man sich zuerst von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser notiert sich, was die Eheleute wie regeln möchten und kommuniziert dies dann mit dem Notar.

  • Was kann in dem Ehevertrag geregelt werden?

Folgende Punkte – die nicht abschliessend sind – können geregelt werden:

  • Güterrecht
  • Ehewohnung
  • Familienunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Zuordnung von Eigentum
  • Verfügungsbeschränkungen
  • Eigentumsübetragungen
  • Versorgungsausgleich
  • Geschäfte zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs
  • Haushaltsgegenstände
  • Ehewohnung
  • Mitarbeit im Betrieb
  • Ausgestaltung einer Ehegatten-GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • Umgang mit gemeinsamen Kindern
  • Regelungen über die Kindeerziehung
  • religiöse Fragen
  • Klärung steuerrechtlicher Fragen
  • Betreuungsvorsorge
  • erbrechtliche Vereinbarungen
  • Kostentragung

Der Großteil der Regelungsgegenstände wurde hier sicherlich aufgezählt. Weitere Punkte sind denkbar.

Gerne berate ich Sie bei allen Fragen über den Abschluss eines Ehevertrages.