Kündigung wegen verfassungsfeindlicher Gesinnung?

Entscheidung des Arbeitsgerichts Mannheim vom 19.05.2015

 

Die Parteien streiten sich vor dem Arbeitsgericht über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.

 

Der Kläger war gemäß dem Arbeitsvertrag als Kindererzieher für die Beklagte tätig. Im vorliegenden Fall arbeitete der Kläger in Vollzeit in einem Kinderhaus. Hierbei betreute er Schulkinder.

 

Dementsprechend war er der Beklagten gegenüber zur politischen Loyalität verpflichtet, die für die Ausübung seines Amtes unentbehrlich war.

Hier hatte die Beklagte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses deshalb ausgesprochen, da sie der Ansicht war, der Kläger habe verfassungsfeindliche Gesinnungen und sei somit nicht in der Lage, seine Arbeit als Kindererzieher funktionsgerecht zu erfüllen.

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