Kündigung Arbeitsvertrag

 

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, ist für den Arbeitnehmer Eile geboten: Er hat nur drei Wochen Zeit, sich gegen diese Kündigung zur Wehr zu setzen.

In diesen drei Wochen muss der Arbeitnehmer gegen den richtigen Arbeitgeber Kündigungsschutzklage erheben. Es kann manchmal gar nicht so leicht sein, dies herauszufinden. Wird die Klage gegen den falschen Arbeitgeber eingelegt, ist die dreiwöchige Frist womöglich abgelaufen, bevor man den Fehler bemerkt.

Auf die Einhaltung der Drei-Wochen-Frist ist für den Arbeitnehmer also höchstes Augenmerk zu richten.

 

 

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Infos zum Aufhebungsvertrag

Wenn Sie planen, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, gibt es eine Vielzahl von Dingen, die von Bedeutung sind.

Einige der relevantesten Punkte werden hier exemplarisch aufgeführt:

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