Kündigung Arbeitsvertrag

 

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, ist für den Arbeitnehmer Eile geboten: Er hat nur drei Wochen Zeit, sich gegen diese Kündigung zur Wehr zu setzen.

In diesen drei Wochen muss der Arbeitnehmer gegen den richtigen Arbeitgeber Kündigungsschutzklage erheben. Es kann manchmal gar nicht so leicht sein, dies herauszufinden. Wird die Klage gegen den falschen Arbeitgeber eingelegt, ist die dreiwöchige Frist womöglich abgelaufen, bevor man den Fehler bemerkt.

Auf die Einhaltung der Drei-Wochen-Frist ist für den Arbeitnehmer also höchstes Augenmerk zu richten.

 

 

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Arbeitsrecht und Insolvenz des Arbeitgebers

Es wird ein kurzer Auszug aus der Verbindung zwischen Insolvenz und Arbeitsverhältnis gegeben. Dieser Auszug ist keineswegs vollständig.
Wurde gegen den Arbeitgeber das Insolvenzverfahren eröffnet, dann gibt es einen Insolvenzverwalter. Dieser ist die zentrale Person im Insolvenzverfahren. Er ist kein Interessenvertreter einer Gläubigergruppe, so auch nicht der Arbeitnehmer.

Es stellen sich für den Arbeitnehmer dann viele Fragen.

Darf der Insolvenzverwalter mich kündigen? Wer zahlt mein Gehalt?

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Kündigung im Arbeitsrecht wegen Arbeitsverweigerung?

Ein Arbeitgeber hatte einen Arbeitnehmer zunächst in seinen eigenen Büroräumen beschäftigt. Dann wies der Arbeitgeber ihn an, künftig Telearbeit zu leisten. Dies lehnte der Arbeitnehmer ab. Daraufhin sprach die Arbeitgeberin die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus.

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Arbeitsrecht: Kündigung eines Busfahrers

Ein Busfahrer hatte von den Berliner Verkehrsbetrieben, seinem Arbeitgeber, die fristlose Kündigung erhalten. Dagegen hat der Busfahrer Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben. Er wollte sich gegen die Kündigung wehren.

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