Wenn sich Eheleute trennen, dann gibt es eine Vielzahl von Fragen die auftauchen. Einige davon werden hier besprochen.
- Wann kann man einen Scheidungsantrag stellen?
Wenn Ehepartner sich trennen, dann können sie grundsätzlich nicht sofort die Scheidung beantragen. Es gibt zwar einige wenige Ausnahmen, aber grundsätzlich müssen sie erst mindestens ein Jahr Wartezeit erfüllen, bevor sie die Scheidung beantragen können. In diesem Fall müssen sich die Partner aber einig sein, dass sie beide mit der Scheidung einverstanden sind.
Wenn ein Partner mit der Scheidung nicht einverstanden ist, kann man sich in der Regel erst drei Jahre nach der Trennung scheiden lassen.
- Wo und wie wird der Scheidungsantrag gestellt?
Der Antrag auf Scheidung muss von einem Anwalt gestellt werden. Er richtet den Scheidungsantrag an das zuständige Amtsgericht – da das Familiengericht -.
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- Rechtswirkungen einer Trennung
Die Trennung von Ehepartnern hat eine Vielzahl rechtlicher Auswirkungen. Einige werden hier dargestellt.
Eine Folge ist, dass nun womöglich ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht. Das heisst also, derjenige, der mehr Einkommen hat, kann unter Umständen dazu verpflichtet sein, Trennungsunterhalt an den anderen Partner zu zahlen.
Ab dem Zeitpunkt der Trennung läuft die Frist, ab wann der Scheidungsantrag gestellt werden kann. Dabei ist es nicht entscheidend, dass die Eheleute nicht mehr zusammen wohnen, sondern maßgeblich ist, ob sie von Tisch und Bett getrennt leben. Das Trennungsjahr wird durch eine kurze Versöhnung nicht unter allen Umständen gestoppt. Es kommt darauf an, dass die Trennung dauerhaft gewollt ist und kurze Versöhnungsversuche erfolglos bleiben.
Wenn die Eheleute Kinder haben, fragt sich, wer von beiden künftig mit den Kindern zusammenleben wird und ob das Sorgerecht auch künftig gemeinsam oder von einem allein ausgeübt werden soll. Der Partner, der mit den Kindern zusammenlebt, hat dann gegebenenfalls die Möglichkeit, für die gemeinsamen Kinder vom anderen Kindesunterhalt zu fordern.
Zudem wird an denjenigen, bei dem die Kinder leben, grundsätzlich auch das Kindergeld gezahlt.
Denkbar ist auch, dass die Eheleute sich für das Wechselmodell entscheiden.
Auch hat die Trennung steuerliche Folgen. Hier berät Sie am besten Ihr Steuerberater.
- Abschluss einer Trennungsvereinbarung
Es kann auch Sinn machen, eine Trennungsvereinbarung mit dem Partner zu schliessen. Darin können, ähnlich wie bei einem Ehevertrag, verschiedene Punkte geregelt werden. Meist werden hier aber nur Vereinbarungen über Unterhalt, die Ehewohnung und Obhut der Kinder getroffen.
Gerne berate ich Sie hier ausführlich und bespreche, welche Handhabung Ihren Vorstellungen am besten gerecht wird.