Kündigung wegen Krankheit?

Vgl Urteil Landesarbeitsgericht Hamm vom 13.05.2015 (Az.: 3 Sa 13/15)

 

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung.

Der Kläger war ab dem 25.05.2015 als Leiharbeitnehmer bei der Beklagten beschäftigt.

Es folgte noch in der Probezeit die Kündigung durch die Beklagte.

Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage. Er war der Ansicht, die Kündigung verstoße gegen das Maßregelungsverbot nach § 612 a BGB und sei bereits deshalb unwirksam. Außerdem trägt er vor, die Kündigung sei auch deshalb unwirksam, da der Betriebsrat der Beklagten nicht ordnungsgemäß angehört worden sei.

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