Wenn Sie ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen innerhalb des ersten Monats einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetz, § 2 NachwG.
Exemplarisch – und nicht abschliessend – werden hier einige Folgen dargestellt, wenn der Arbeitgeber trotz seiner Verpflichtung einen solchen schriftlichen Arbeitsvertrag nicht mit Ihnen abschliesst.
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