Was tun, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde?
Wenn das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet wird, dann gibt es mehrere Möglichkeiten:
Das Arbeitsverhältnis kann durch Kündigung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet werden.
Es kann das Arbeitsverhältnis fristlos oder fristgerecht gekündigt werden. Denkbar ist auch, es wird mit einer Frist gekündigt, die entsprechende Frist hält aber nicht die tatsächlich geltende Beendigungsfrist ein.
Die letzten drei Fälle sind problematisch:
Wenn in der Kündigung nicht die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird, sind Schwierigkeiten mit der Agentur für Arbeit zu erwarten: Beantragt der Arbeitnehmer nun Arbeitslosengeld I, dann prüft die Agentur für Arbeit eben genau das: Ist die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten?
Ist dies nicht der Fall, wird sie voraussichtlich eine Sperre von bis zu drei Monaten erteilen. Das bedeutet,der Arbeitnehmer erhält in den ersten drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Arbeitslosengeld. In der Folge erhält er dann also weder vom Arbeitgeber, noch von der Agentur für Arbeit Geld.
Dies allein kann schon ein Grund für den Arbeitnehmer sein, um sich gerichtlich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. Um diesem vorzubeugen, muss hier die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten werden.
Hin und wieder macht es für den Arbeitnehmer jedoch Sinn, gerade keine Kündigungsschutzklage zu erheben. Dies kann die beste Entscheidung für ihn sein, wenn innerhalb der Klagefrist von drei Wochen ein wirksamer Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Oder, wenn man sich als Arbeitgeber dazu verpflichtet hat, eine Abfindung zu zahlen, wenn gerade keine Klage erhoben wird.
Das ist immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalls.
Sobald Sie also planen, eine Kündigung auszusprechen, empfiehlt es sich, sofort eine Erstberatung bei einem Spezialisten für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Gerne berate und vertrete ich Sie hier.