Geplant ist ein Betriebsübergang. Was gilt es zu beachten?
Der Betriebsübergang wird unter anderem in § 613 a BGB geregelt.
Absatz 1 führt aus, dass der neue Betriebsinhaber in die Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers eintritt. Demnach hat er nach dem Betriebsübergang die Rechte und Pflichten, die der alte Arbeitgeber zuvor hatte.
Es ist in der Regel attraktiv, im Rahmen des Betriebsübergangs einen neuen Vertrag zu schliessen.
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