Für die Wirksamkeit einer Versetzung ist entscheidend, ob die Weisung des Arbeitgebers unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls erfolgt ist und billigem Ermessen entspricht.
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Für die Wirksamkeit einer Versetzung ist entscheidend, ob die Weisung des Arbeitgebers unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls erfolgt ist und billigem Ermessen entspricht.
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