Arbeitsrecht: Bezahlung von Überstunden

Die folgenden Ausführungen können nicht auf jeden Fall übertragen werden. Sie erfolgen nur beispielhaft. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten.

Wenn der Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass sein Arbeitgeber geleistete Überstunden nicht vergütet hat, dann kann es unter Umständen schwer werden, diese Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

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