In vielen Verträgen im Arbeitsrecht befindet sich eine Klausel, dass mit der Zahlung des normalen Gehalts Überstunden abgegolten sind. Aber ist eine solche Klausel wirksam?
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In vielen Verträgen im Arbeitsrecht befindet sich eine Klausel, dass mit der Zahlung des normalen Gehalts Überstunden abgegolten sind. Aber ist eine solche Klausel wirksam?
Weiterlesen...Die folgenden Ausführungen können nicht auf jeden Fall übertragen werden. Sie erfolgen nur beispielhaft. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten.
Wenn der Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass sein Arbeitgeber geleistete Überstunden nicht vergütet hat, dann kann es unter Umständen schwer werden, diese Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
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