Vgl. Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 06.05.2015, 3 Sa 354/14
Vorliegend gab es zwischen der Arbeitnehmerin und ihrer Arbeitgeberin eine erhebliche Auseinandersetzung:
Sachverhalt vor Ausspruch Kündigung
Die Arbeitnehmerin, die seit 1992 bei der Arbeitgeberin beschäftigt war, hatte zuletzt eine Führungsfunktion in der Niederlassung. Seit ihrer Beförderung im Jahr 2014 forderte sie ihren Niederlassungsleiter dazu auf, künftig besser als nach dem geltenden Tarifvertrag vergütet zu werden. Sie forderte nun eine Vergütung als aussertarifliche Angestellte.
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