Arbeitsrecht und Insolvenz des Arbeitgebers

Es wird ein kurzer Auszug aus der Verbindung zwischen Insolvenz und Arbeitsverhältnis gegeben. Dieser Auszug ist keineswegs vollständig.
Wurde gegen den Arbeitgeber das Insolvenzverfahren eröffnet, dann gibt es einen Insolvenzverwalter. Dieser ist die zentrale Person im Insolvenzverfahren. Er ist kein Interessenvertreter einer Gläubigergruppe, so auch nicht der Arbeitnehmer.

Es stellen sich für den Arbeitnehmer dann viele Fragen.

Darf der Insolvenzverwalter mich kündigen? Wer zahlt mein Gehalt?

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