Elternzeit – Anspruch auf Urlaub?

In einem Verfahren, welches dem Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung vorlag, stritten die Parteien um Urlaub.

Die Klägerin als Arbeitnehmerin der Beklagten befand sich in der Zeit von 1.1.2013 bis 15.12.2015 in Elternzeit. Im Jahr 2016 dann beendete die Klägerin das Arbeitsverhältnis durch Kündigung. Im Folgenden beantragte sie bei der Beklagten, ihr bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses, ihr Urlaub zu gewähren. Dabei machte sie auch Urlaub für den Zeitraum geltend, in dem sie sich in Elternzeit befand (1.1.2013 bis 15.12.2015)…

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