Aufhebungsvertrag Wiesbaden – Ihre Rechte sichern, Fallstricke vermeiden
Ob maximale Abfindung für Arbeitnehmer oder rechtssuíchere Trennung für Arbeitgeber: Unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Nutzen Sie meine Soforthilfe beim Aufhebungsvertrag in Wiesbaden.
Warum ein Aufhebungsvertrag niemals „mal eben schnell“ unterschrieben werden sollte
Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung verhandeln beim Aufhebungsvertrag beide Parteien auf Augenhöhe. Das bedeutet: Sie können die Bedingungen aktiv gestalten. Doch Vorsicht ist geboten: Wer hier unvorbereitet agiert, verliert oft bares Geld oder riskiert harte Sanktionen.
- Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Das Arbeitsamt wertet die Unterschrift unter einem Aufhebungsvertra oft als „mitwirkung an der Arbeitslosigkeit“. Ohne die richtige Formulierung droht eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten.
- Die verschenkte Abfindung: Viele Arbeitnehmer unterschreiben Verträge, deren Abfindungssummen weit unter dem liegen, was vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden durchsetzbar gewesen wäre.
- Verlust von Ansprüchen: Unbedachte Klauseln (wie pauschale Abgeltungsklauseln) führen oft dazu, dass Resturlaub, Überstunden oder Boni ersatzlos wegfallen.
Die Leistungen für Arbeitnehmer: Das Maximum für Sie erreichen
Häufig legt der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag vor, um den strengen gesetzlichen Kündigungsschutz zu umgehen. Das kann dann Ihre Verhandlungsposition sein! Ich unterstütze Sie dabei, diese Position bei den Verhandlungen zu nutzen:
- Strategische Verhandlung der Abfindung: Ich berechne den realistische Wert Ihrer Verhandlungsposition und verhandle für Sie eine faire, maximale Abfindung.
- Sperrzeit-Prävention: Durch taktisch kluges Vorgehen minimieren wir das Risiko einer Sperre beim Arbeitslosengeld (ALG I). Teilweise kann man das Risiko auf null senken.
- Regelung von harten Fakten: Wir fixieren Ihre bezahlte Freistellung, die korrekte Auszahlung von Resturlaub sowie ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Ihre Karriere fördert.
Die Leistung für Arbeitgeber: Rechtssicherheit statt teurer Prozesse
Für Unternehmen im Raum Wiesbaden ist ein Aufhebungsvertrag oft der eleganteste Weg, um langwierige und teure Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden. Damit die Vereinbarung vor dem Arbeitsgericht standhält, gestalte ich Ihre Verträge rechtssicher:
- Vermeidung von Formfehlern: Ein Aufhebungsvertrag soll unbedingt schriftlich geschlossen werden. Ich werde den gewünschten Vertragsinhalt mit Ihnen erarbeiten und rechtlich wirksam fomulieren.
- Schutz vor Anfechtungen: Ich sorge dafür, dass der Vertrag so formuliert ist, dass Mitarbeiter ihn später nicht wegen „Überrumpelung“ oder Täuschung anfechten können.
- Sonderrecht im Blick: Auch bei Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz (z.Bsp. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte) zeige ich Ihnen die rechtssicheren Wege auf.
Warum Kanzlei Müller in Wiesbaden?
- Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und befasse mich mittlerweile nur noch mit dem Arbeitsrecht. Daraus folgt eine intensive Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet.
- Erfahrung seit 2008: Ich kenne die Taktiken beider Seiten und weiss damit genau, wie Verhandlungen ausgerichtet werden müssen, um erfolgreich zu sein.
- Kanzlei in der Stadtmitte Wiesbadens: Persönliche, vertrauliche und emphatische Beratung in der Taunusstraße.

Beim Aufhebunsgvertrag gilt: Nach der Unterschrift gibt es in der Regel kein Zurück mehr. Ein gesetzliches Widerrufsrecht existiert beim Aufhebungsvertrag in der Regel nicht.
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