Was genau ist das Sorgerecht und wer bestimmt darüber?
Der Regelfall ist es, dass beide Elternteile das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam ausüben.
Dabei handelt es sich bei dem Begriff des Sorgerechts um einen Oberbegriff. Es beinhaltet viele einzelne Rechte.
So gibt es zum einen die Personensorge und zum anderen die Vermögenssorge.
Die Personensorge beinhaltet folgende Bereiche:
- Erziehung und Pflege des Kindes
- das Aufenthaltsbestimmungsrecht
- medizinische Versorgung
- schulische Angelegenheiten
- Angelegenheiten der Berufsausbildung
- Bestimmung über die religiöse Erziehung
- u.a.
Die Personensorge für das Kind umfasst grundsätzlich jedes Handeln mit Rechtswirkung für das Kind. Sowohl die körperlichen und geistigen Belange werden umfasst und ebenso die wirtschaftlichen Interessen.
Wenn nun beide Eltern das Sorgerecht gemeinschaftlich ausüben, dann haben sie Regelungen im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohl des Kindes zu treffen.
Dafür ist es erforderlich, dass sie Absprachen miteinander treffen können.
Wenn ein Elternpaar sich trennt, kann genau dies zu einem Problem werden.
Je nachdem, von wem die Trennung ausging und wie sie stattgefunden hat, ist es den Eltern oftmals nicht mehr möglich, vernünftig miteinander zu sprechen.
In einem solchen Fall ist es oft auch schwer, gemeinsame Belange für das Kind zu besprechen und sich zu einigen. Es kann Sinn machen, dass ein Elternteil das Sorgerecht für das gemeinsame Kind dann alleine ausübt.
Auch ist es in diesem Fall denkbar, dass nicht das gesamte Sorgerecht künftig nur noch von einen Elternteil ausgeübt wird, sondern das lediglich Teilbereiche wie z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil allein übertragen werden.
Gerne berate ich Sie zum dem Thema Sorgerecht.