Unterhalt im Familienrecht

Das Unterhaltsrecht bildet einen Schwerpunkt in der Praxis des Familienrechts. Es birgt erhebliches Streitpotential.

Es gibt unterschiedliche Ansprüche auf Unterhalt, wie zum Beispiel den

  • auf Verwandschaft begründeter Unterhaltsanspruch
  • der auf eine Ehe begründete Unterhaltsanspruch
  • Kindesunterhalt

Nach meiner Erfahrung wird in der Praxis am häufigsten über

  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Geschiedenenunterhalt

gestritten.

Ein Anspruch auf Kindesunterhalt hat ein Kind grundsätzlich gegen seine Eltern. (Hier gibt es einige wenige Ausnahmen.) In der Regel lebt das Kind bei getrennt lebenden Eltern im Haushalt eines der Eltern. Dieser Elternteil erfüllt den Unterhaltsanspruch durch Naturalien. Gegen den anderen Elternteil hat das Kind grundsätzlich ebenfalls einen Unterhaltsanspruch, welcher in Geld zu erfüllen ist.

Gilt das Wechselmodell, ist dies anders. Hier leisten beide Eltern ja Unterhalt in Naturalien. Fraglich ist, ob dann auch noch ein Anspruch in Geld hinzukommt.

Wenn Eheleute sich trennen, haben sie in der Regel einen wechselseitigen Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen den Ex-Partner. Sie haben sich zwar getrennt, sind aber noch nicht geschieden. Die konkrete Höhe ist in umfangreichen Berechnungen zu ermitteln. Etwas anderes kann gelten, wenn sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsvereinbarung getroffen haben.

Ein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt kann bestehen, wenn die Eheleute sich haben scheiden lassen.