Urlaub im Arbeitsrecht

 

Was passiert, wenn ich im Urlaub plötzlich krank werde?

Wenn Sie im Urlaub plötzlich krank werden, sollten Sie dies sofort Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Weiter sollten Sie unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt besorgen. Die AU-Bescheinigung muss aber die deutschen Anforderungen an eine solche Bescheinigung erfüllen. Diese schicken Sie dann Ihrem Arbeitgeber, denn: In diesem Fall wird Ihr Urlaub nicht weiter verbraucht. Sie sind krank und der Urlaubsanspruch verringert sich solange nicht weiter, bis Sie wieder gesund sind. Der Grund hierfür ist folgender: Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung setzt voraus, dass der Urlaubsanspruch auch erfüllbar ist. Sind Sie krank, ist der Urlaubsanspruch gerade nicht erfüllbar. Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schliessen sich nämlich aus.

 

Kann der Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub widerrufen?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber einmal bewilligten Urlaub nicht einseitig widerrufen. Er kann eine Vereinbarung mit Ihnen treffen, dass Sie den konkreten Widerruf akzeptieren. Zwingen kann er Sie dazu aber nicht. Es gibt Literaturmeinungen, die sagen, der Arbeitgeber könne dies in ganz besonderen Ausnahmefällen.

Die Gerichte werden dies wohl eher nicht so sehen: Es gibt gerichtliche Verfahren, die der Arbeitgeber durchführen muss, wenn er will, dass Sie doch nicht in Urlaub gehen oder dass Sie den Urlaub unterbrechen. Hier empfiehlt es sich, unbedingt mit einem Rechtsanwalt zu sprechen, bevor Sie trotz des „Widerrufs“ in Urlaub gehen.

Der Arbeitnehmer muss also nicht ständig damit rechnen, während des Urlaubs zur Arbeit abgerufen zu werden. Das widerspricht dem Gedanken des Erholungscharakters von Urlaub. Auch eine pauschale Vereinbarung, dass der Arbeitgeber zum Widerruf des Urlaubs ein Recht hat, ist unwirksam, § 13 Absatz 1 BUrlG.

 

Wie lange muss man warten, bevor der Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt wird? Kann man den Urlaub nach langer Wartezeit auch ohne Bewilligung einfach nehmen?

Nur der Arbeitgeber ist berechtigt, den Urlaub zu bewilligen. Sie selbst dürfen das nicht tun. Nehmen Sie Urlaub, ohne das der Arbeitgeber diesen bewilligt hat, riskieren Sie die fristlose Kündigung. Auch wenn der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung grundlos ablehnt, ist der Arbeitnehmer nicht berechtigt, den Urlaub einfach trotzdem zu nehmen. ABER: Man hat unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 280 BGB, der in Form einer Naturalrestitution zu gewähren ist.

 

Wer legt die Lage meines Urlaubs fest? Ich oder der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber legt die Lage des Urlaubs fest. Dazu ist der Arbeitnehmer nicht berechtigt. ABER: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen den Urlaub entsprechend Ihrem Urlaubsantrag nach Möglichkeit zu gewähren. Er hat hierbei eine Interessenabwägung vorzunehmen: Er hat Ihre, die betrieblichen Interessen und die Interessen anderer betroffener Arbeitnehmer abzuwägen. Dringende betriebliche Gründe stehen der Urlaubsbewilligung aber nur entgegen, wenn sie zu einer erheblichen betriebswirtschaftlichen Erschwerung führen.

 

Darf man während des Urlaubs Geld hinzuverdienen?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch dient erst einmal der Erholung, damit Sie in Zukunft wieder erholt zu Ihrer Arbeit zurückkehren können. Der Anspruch auf Urlaub dient dem Gesundheitsschutz. Es ist aber nicht jeder Hinzuverdienst untersagt.

 

Muss ich dem Arbeitgeber meine Urlaubsanschrift mitteilen?

Nein, das müssen Sie ganz klar nicht! Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, dass Sie ihm Ihre Urlaubsanschrift mitteilen. Sie müssen auch nicht ständig für Ihren Arbeitgeber erreichbar sein. Das widerspricht ebenso dem Erholungscharakter des Urlaubs.

 

Habe ich einen Anspruch auf eine Urlaubsbescheinigung?

Wenn Sie den Arbeitgeber innerhalb des Kalenderjahres wechseln, haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen Ihr alter Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung gemäß § 6 Absatz 2 BUrlG auszuhändigt. Ein Anspruch auf Urlaub besteht insoweit nicht, als Ihnen für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt wurde. Damit der neue Arbeitgeber die Höhe eines Urlaubsanspruchs prüfen kann, muss der alte Arbeitgeber also die Urlaubsbescheinigung aushändigen.