Kündigung erhalten? Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden
Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten?Jetzt gilt es, schnell zu handeln und keine wertvolle Zeit zu verlieren. Im Arbeitsrecht gilt nach Erhalt des Kündigungsschreibens eine strikte Drei-Wochen-Frist. Innerhalb dieser drei Wochen muss eine Kündigungsschutzklage beim richtigen Arbeitsgericht eingereicht werden, da die Kündigung andernfalls rechtswirksam ist.
Ihre Rechte bei einer Kündigung:
- Prüfung der Wirksamkeit: Ist die Kündigung sozial gerechtfertigt? Liegen betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe vor?
- Abfindung sichern: In den meisten Fällen lässt sich durch strategisches Verhandlungsgeschick eine attraktive Abfindungszahlung für Sie vereinbaren.
- Arbeitszeugnis und Freistellung: Wir regeln alle wichtigen Details wie ein faires, qualifiziertes Zeugnis und die bezahlte Freistellung bis zum Vertragsende.
Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden (seit 2014) steht Ihnen die Kanzlei Müller sofort zur Seite.Wir prüfen Ihr Kündigungsschreiben umgehend auf formelle Fehler und besprechen gemeinsam die beste Strategie für Ihren persönlichen Fall.
Nehmen Sie direkt Kontakt auf für eine schnelle und unkomplizierte Ersteinschätzung.