Umgangsrecht des Kindes und beider Eltern im Familienrecht

Was bedeutet das Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht der Eltern zu ihrem Kind ist Ausdruck der elterlichen Verantwortung. Es dient vor allem dem Interesse des Kindes, da es für eine gedeihliche seelische Entwicklung des Kindes notwendig ist. Das Umgangsrecht dient der Aufrechterhaltung der Bindung zu beiden Elternteilen, auch wenn ein Elternteil nun nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt.

Rechtlich geregelt ist dies unter anderem in § 1626 Absatz 3 BGB.

Die Eltern haben nicht nur ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, sie haben ebenfalls eine gesetzliche Pflicht dazu, § 1684 BGB. Der Vorschrift ist zu entnehmen, dass das Umgangsrecht insbesondere dem Wohl des Kindes dient. Der Zweck ist also nicht in erster Linie der, um Elterninteressen gerecht zu werden.

Das Umgangsrecht ist ein sogenanntes absolutes Recht i.S.d. § 823 Absatz 1 BGB, dessen Verletzung auch Schadensersatzansprüche begründen kann.

Stört eine dritte Person das Umgangsrecht zwischen Elternteil und Kind, so haben diese unter Umständen ein Recht auf Unterlassung gemäß § 1004 BGB. Denkbar ist dies, wenn der neue Lebensgefährte / Partner des anderen Elternteils den Kontakt unterbindet.

Dies kann im Einzelfall geprüft werden.

Selbst eine strafrechtliche Verurteilung wegen Kindesentziehung gemäß § 235 StGB kann begründet sein.

Das Umgangsrecht leitet sich aus dem Grundrecht (Elternrecht) gemäß Artikel 6 GG (Grundgesetz) her.

Denkbar sind mehrere Konstellationen:

  • Die Eltern leben in zwei Haushalten und das Kind lebt z.B. bei der Mutter. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht.
  • Die Eltern leben in zwei Haushalten und das Kind lebt z.B. bei der Mutter. Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.

Das Umgangsrecht ist unverzichtbar und kann auch nicht verwirkt werden. Es ist nicht auf andere übertragbar.

In der Praxis beantragt der Elternteil der nicht mit dem Kind zusammenlebt und sich mit dem anderen Elternteil nicht über den Umgang einigen kann, bei Gericht die Regelung des Umgangs.

Immer wieder birgt die Elternbeziehung derart viel Konfliktpotential, dass es ihnen nicht möglich ist, sich über den Umgang zu einigen.

 

Gerne berate ich Sie hier über Ihre Rechte.