Das Zeugnis im Arbeitsrecht hat einen ganz bestimmten Aufbau der einzuhalten ist. Daneben gibt es noch unzählige Feinheiten, die zu berücksichtigen sind.
Zum grundsätzlichen Aufbau eines Arbeitszeugnisses:
- Überschrift „Zeugnis“ / „Arbeitszeugnis“
- Einleitungssatz (Name, Geburtstag, Zeit der Beschäftigung, Funktionsbezeichnung)
- Einige kurze Sätze, in denen sich das Unternehmen vorstellt
- Aufgabenbeschreibung
- Leistungsbeurteilung
- Verhaltensbeurteilung
- Abschluss – günstig ist eine Dankes-Bedauerns- Gute Wünsche-Formel
- Ausstellungsdatum (letzter Tag des Arbeitsverhältnisses)
- Unterzeichnung
Wichtig ist natürlich, wie der Arbeitgeber die Leistung und die Führung des Arbeitnehmers beurteilt.
Auch hier gibt es Aufbauregeln, die zu beachten sind:
- Leistungsbeurteilung
-Arbeitsbereitschaft
-Arbeitsbefähigung
-Arbeitsweise
-Arbeitserfolg
-Fachwissen, Weiterbildungen
-ggfs. Führungskompetenz
-zusammenfassende Leistungsbeurteilung
- Verhaltensbeurteilung
Hier gibt es keinen stringenten Aufbau. Enden muss die Beurteilung aber mit einer zusammenfassenden Führungsbeurteilung.