Zeugnis im Arbeitsrecht

Das Zeugnis im Arbeitsrecht hat einen ganz bestimmten Aufbau der einzuhalten ist. Daneben gibt es noch unzählige Feinheiten, die zu berücksichtigen sind.

Zum grundsätzlichen Aufbau eines Arbeitszeugnisses:

  1. Überschrift „Zeugnis“ / „Arbeitszeugnis“
  2. Einleitungssatz (Name, Geburtstag, Zeit der Beschäftigung, Funktionsbezeichnung)
  3. Einige kurze Sätze, in denen sich das Unternehmen vorstellt
  4. Aufgabenbeschreibung
  5. Leistungsbeurteilung
  6. Verhaltensbeurteilung
  7. Abschluss – günstig ist eine Dankes-Bedauerns- Gute Wünsche-Formel
  8. Ausstellungsdatum (letzter Tag des Arbeitsverhältnisses)
  9. Unterzeichnung

Wichtig ist natürlich, wie der Arbeitgeber die Leistung und die Führung des Arbeitnehmers beurteilt.

Auch hier gibt es Aufbauregeln, die zu beachten sind:

  • Leistungsbeurteilung

-Arbeitsbereitschaft

-Arbeitsbefähigung

-Arbeitsweise

-Arbeitserfolg

-Fachwissen, Weiterbildungen

-ggfs. Führungskompetenz

-zusammenfassende Leistungsbeurteilung

 

  • Verhaltensbeurteilung

Hier gibt es keinen stringenten Aufbau. Enden muss die Beurteilung aber mit einer zusammenfassenden Führungsbeurteilung.